Ohne Genehmigung · auch kurzfristig · 24/7
Ins Krankenhaus und wieder heim – Fahrten zur Aufnahme und Entlassung
Bei einem geplanten Klinikaufenthalt sind zwei Fahrten nötig: hin und wieder zurück. Beide unterscheiden sich deutlich — die Hinfahrt ist planbar, die Rückfahrt kommt oft kurzfristig, weil der Entlassungstermin erst am Morgen feststeht. Beides übernehmen wir, und beides ist bei stationärer Behandlung ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse abgedeckt.
- Alle gesetzlichen KassenVertragsgrundlagen vorhanden, IK 600 888 014
- Nur die Zuzahlung5 €–10 € je Fahrt
- 24/7 erreichbarAuch für frühe Termine
- 30+ Jahre ErfahrungWir kennen die Vorfahrten
Warum Taxi Kibar
Worauf es bei Fahrten zur Klinikaufnahme ankommt
Keine Genehmigung nötig
Fahrten zur stationären Aufnahme und zur Entlassung übernimmt die Kasse ohne vorherigen Antrag. Das ist der wichtigste Unterschied zu ambulanten Behandlungen — hier müssen Sie nichts vorher einreichen.
Die Entlassung kommt oft kurzfristig
Ob es heute Mittag oder erst morgen früh nach Hause geht, entscheidet sich meist bei der Visite. Rufen Sie uns an, sobald Sie es wissen — oder lassen Sie die Station anrufen. Wir richten uns danach, nicht umgekehrt.
Den Schein stellt das Krankenhaus aus
Für die Entlassungsfahrt brauchen Sie sich nicht selbst um eine Verordnung zu kümmern: Das übernimmt die Klinik im Rahmen des Entlassmanagements. Fragen Sie einfach auf der Station danach.
Nach Hause heißt bis zur Wohnungstür
Nach einer Operation ist der Weg vom Bordstein bis in die Wohnung manchmal die schwerste Etappe des Tages. Wir setzen Sie nicht an der Straße ab, sondern bringen Sie und Ihr Gepäck bis zur Tür.
Wer zahlt die Fahrt?
Fahrten zur stationären Behandlung sind der unkomplizierteste Fall: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt sie ohne vorherige Genehmigung. Das gilt für die Aufnahme, für die Entlassung sowie für vor- und nachstationäre Termine. Nötig ist lediglich die ärztliche Verordnung — bei der Entlassung stellt sie das Krankenhaus aus. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung, alles Weitere rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab.
Wie die Verordnung richtig ausgefüllt wird und welche Felder oft vergessen werden, erklären wir ausführlich im Transportschein-Ratgeber.
Was Sie selbst zahlen
Bei genehmigten Fahrten zahlen Sie ausschließlich die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Fahrtkosten – mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Sind Sie von Zuzahlungen befreit, zahlen Sie gar nichts.
Bei abrechnungsfähigen Krankenfahrten rechnen wir direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Erforderlich sind die ärztliche Verordnung und – sofern für Ihren Fall vorgeschrieben – die Genehmigung der Krankenkasse.
Wer Sie fährt
Geprüft, konzessioniert, 30+ Jahre Erfahrung
Wer zur Klinikaufnahme fährt, ist oft geschwächt und meistens allein unterwegs. Die Frage, wer da vorne sitzt, ist berechtigt. Hier steht, was ein Taxiunternehmen in Deutschland nachweisen muss, bevor es Sie befördern darf.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Der sogenannte P-Schein ist Pflicht für jeden, der Fahrgäste gewerblich befördert. Voraussetzung sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister, eine ärztliche Eignungsuntersuchung und ein Sehtest. Er gilt höchstens fünf Jahre und muss danach neu beantragt werden — mit erneuter Untersuchung.
Rechtsgrundlage: § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung
Konzession des Landratsamts Tübingen
Ein Taxiunternehmen darf nur betreiben, wer eine Genehmigung der Behörde hat. Geprüft werden Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs. Unsere Aufsichtsbehörde ist das Landratsamt Tübingen.
Rechtsgrundlage: Personenbeförderungsgesetz
Zugelassen für die Kassenabrechnung
Nur wer ein Institutionskennzeichen besitzt, darf Krankenfahrten direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ohne diese Zulassung müssten Sie die Fahrt vorstrecken und selbst einreichen.
Erhöhter Versicherungsschutz
Für die gewerbliche Personenbeförderung schreibt der Gesetzgeber deutlich höhere Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht vor als für Privatfahrzeuge. Als Fahrgast sind Sie damit besser abgesichert als im eigenen Auto.
Rechtsgrundlage: Pflichtversicherungsgesetz
Schweigepflicht über Ihre Daten
Wohin Sie fahren, sagt etwas über Ihre Gesundheit aus. Solche Angaben gehören zu den besonders geschützten Daten. Wir verwenden sie ausschließlich für die Fahrt und die Abrechnung mit Ihrer Kasse und geben sie an niemanden sonst weiter.
Rechtsgrundlage: Artikel 9 DSGVO
Ortskenntnis aus 30 Jahren
Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer wurde bundesweit abgeschafft — Kenntnis der Stadt ist heute keine Prüfungsfrage mehr, sondern eine Frage der Erfahrung. In Taxi Kibar stecken 30+ Jahre Erfahrung im Taxigewerbe. Welcher Eingang zu welcher Station gehört und wo man auf dem Schnarrenberg halten darf, weiß man nicht aus einer Prüfung.
Zum Nachlesen: Taxi Kibar verfügt über die erforderlichen Vertragsgrundlagen und rechnet abrechnungsfähige Krankenfahrten direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Das Institutionskennzeichen lautet 600 888 014. Zuständige Behörde ist das Landratsamt Tübingen. Inhaber: Serdar Kibar (Einzelunternehmen). Mehr über uns steht auf der Über-uns-Seite.
Fahrt zur Klinikaufnahme anfragen
Das Formular gilt für eine konkrete Fahrt. Bei regelmäßigen Terminen stimmen wir die Serie anschließend persönlich mit Ihnen ab – rufen Sie uns dafür am besten kurz an.
Häufige Fragen zu Fahrten zur Klinikaufnahme
Muss ich die Fahrt vorher bei der Kasse beantragen?
Nein. Bei stationärer Aufnahme und Entlassung entfällt die Genehmigungspflicht. Sie brauchen nur die ärztliche Verordnung — für die Rückfahrt stellt sie das Krankenhaus aus.
Ich weiß noch nicht, wann ich entlassen werde. Kann ich trotzdem buchen?
Buchen Sie die Fahrt gern schon vor, wenn Sie ungefähr wissen wann — und rufen Sie uns an, sobald der Zeitpunkt feststeht. Kurzfristige Änderungen sind hier der Normalfall, damit rechnen wir.
Fahren Sie auch abends oder am Wochenende?
Ja, rund um die Uhr und an 365 Tagen. Entlassungen richten sich nicht nach Bürozeiten, und wir tun das auch nicht.
Ich muss zu einer Klinik außerhalb von Tübingen.
Kein Problem. Wir fahren Kliniken in der ganzen Region an und auf Verordnung auch deutschlandweit zu Spezialhäusern.
Was zahle ich selbst?
Nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab.
Welche Unterlagen brauche ich?
Den Transportschein (Muster 4) Ihres Arztes, Ihre Versichertenkarte und – falls vorhanden – den Befreiungsausweis. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten zusätzlich die Genehmigung Ihrer Kasse.
Weitere Krankenfahrten
Dialysefahrten in Tübingen
Dialysefahrten in Tübingen: feste Abholzeiten als Serie, direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Auch für Rollstuhlfahrer.
Fahrten zur Strahlentherapie in Tübingen
Fahrten zur Strahlentherapie in Tübingen: tägliche Termine über Wochen, feste Abholzeiten, kurze Wartezeit, direkte Abrechnung mit der Krankenkasse.
Fahrten zur Chemotherapie in Tübingen
Fahrten zur Chemotherapie in Tübingen: Abholung an der Haustür, Rückfahrt nach der Infusion, direkte Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Fahrt zur Reha
Fahrt zur Reha ab Tübingen: Wir kennen die Häuser im Schwarzwald, auf der Alb und am Bodensee. Kostenübernahme durch Rentenversicherung oder Krankenkasse.
Rollstuhlgerechte Fahrten in Tübingen
Rollstuhlgerechte Fahrten in Tübingen und Umgebung: ob faltbarer Rollstuhl oder sitzend befördert. Mit Verordnung über die Krankenkasse abgerechnet.
Nach einem Arbeitsunfall
Fahrten nach Arbeits- oder Wegeunfall zur BG Klinik Tübingen und zum Durchgangsarzt: Bei anerkannten Fällen kann der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Kostenträger sein.
Mit dem Kind zur Kinderklinik Tübingen
Fahrten zur Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin Tübingen: mit Begleitung und Kenntnis der beiden Standorte Berg und Tal. Kindersitz nach Absprache.
Was Sie außerdem brauchen könnten
Transportschein Muster 4
Welches Feld der Arzt ankreuzen muss, damit die Kasse nicht zurückfragt – Schritt für Schritt.
Weiterlesen →Krankenfahrten aus Ihrer Stadt
42 Städte mit Entfernung, Fahrzeit und der passenden Abholzeit für Ihren Termin.
Weiterlesen →Krankenfahrten Tübingen im Überblick
Wann die Kasse zahlt, wann sie genehmigen muss und wie der Ablauf aussieht.
Weiterlesen →Taxi Tübingen: Preise
Für Fahrten ohne Verordnung: Festpreise für alle Stadtteile und 42 Städte der Region.
Weiterlesen →Über Taxi Kibar
Tübinger Taxiunternehmen mit 30+ Jahre Erfahrung – zuständige Behörde: Landratsamt Tübingen.
Weiterlesen →Kontakt und Erreichbarkeit
Telefon, WhatsApp, E-Mail – rund um die Uhr, auch für kurzfristige Fahrten.
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