Ohne Genehmigung · auch kurzfristig · 24/7

Ins Krankenhaus und wieder heim – Fahrten zur Aufnahme und Entlassung

Bei einem geplanten Klinikaufenthalt sind zwei Fahrten nötig: hin und wieder zurück. Beide unterscheiden sich deutlich — die Hinfahrt ist planbar, die Rückfahrt kommt oft kurzfristig, weil der Entlassungstermin erst am Morgen feststeht. Beides übernehmen wir, und beides ist bei stationärer Behandlung ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse abgedeckt.

  • Alle gesetzlichen KassenVertragsgrundlagen vorhanden, IK 600 888 014
  • Nur die Zuzahlung5 €–10 € je Fahrt
  • 24/7 erreichbarAuch für frühe Termine
  • 30+ Jahre ErfahrungWir kennen die Vorfahrten

Warum Taxi Kibar

Worauf es bei Fahrten zur Klinikaufnahme ankommt

Keine Genehmigung nötig

Fahrten zur stationären Aufnahme und zur Entlassung übernimmt die Kasse ohne vorherigen Antrag. Das ist der wichtigste Unterschied zu ambulanten Behandlungen — hier müssen Sie nichts vorher einreichen.

Die Entlassung kommt oft kurzfristig

Ob es heute Mittag oder erst morgen früh nach Hause geht, entscheidet sich meist bei der Visite. Rufen Sie uns an, sobald Sie es wissen — oder lassen Sie die Station anrufen. Wir richten uns danach, nicht umgekehrt.

Den Schein stellt das Krankenhaus aus

Für die Entlassungsfahrt brauchen Sie sich nicht selbst um eine Verordnung zu kümmern: Das übernimmt die Klinik im Rahmen des Entlassmanagements. Fragen Sie einfach auf der Station danach.

Nach Hause heißt bis zur Wohnungstür

Nach einer Operation ist der Weg vom Bordstein bis in die Wohnung manchmal die schwerste Etappe des Tages. Wir setzen Sie nicht an der Straße ab, sondern bringen Sie und Ihr Gepäck bis zur Tür.

Wer zahlt die Fahrt?

Fahrten zur stationären Behandlung sind der unkomplizierteste Fall: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt sie ohne vorherige Genehmigung. Das gilt für die Aufnahme, für die Entlassung sowie für vor- und nachstationäre Termine. Nötig ist lediglich die ärztliche Verordnung — bei der Entlassung stellt sie das Krankenhaus aus. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung, alles Weitere rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab.

Wie die Verordnung richtig ausgefüllt wird und welche Felder oft vergessen werden, erklären wir ausführlich im Transportschein-Ratgeber.

Was Sie selbst zahlen

Bei genehmigten Fahrten zahlen Sie ausschließlich die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Fahrtkosten – mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Sind Sie von Zuzahlungen befreit, zahlen Sie gar nichts.

Bei abrechnungsfähigen Krankenfahrten rechnen wir direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Erforderlich sind die ärztliche Verordnung und – sofern für Ihren Fall vorgeschrieben – die Genehmigung der Krankenkasse.

Wer Sie fährt

Geprüft, konzessioniert, 30+ Jahre Erfahrung

Wer zur Klinikaufnahme fährt, ist oft geschwächt und meistens allein unterwegs. Die Frage, wer da vorne sitzt, ist berechtigt. Hier steht, was ein Taxiunternehmen in Deutschland nachweisen muss, bevor es Sie befördern darf.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Der sogenannte P-Schein ist Pflicht für jeden, der Fahrgäste gewerblich befördert. Voraussetzung sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister, eine ärztliche Eignungsuntersuchung und ein Sehtest. Er gilt höchstens fünf Jahre und muss danach neu beantragt werden — mit erneuter Untersuchung.

Rechtsgrundlage: § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung

Konzession des Landratsamts Tübingen

Ein Taxiunternehmen darf nur betreiben, wer eine Genehmigung der Behörde hat. Geprüft werden Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs. Unsere Aufsichtsbehörde ist das Landratsamt Tübingen.

Rechtsgrundlage: Personenbeförderungsgesetz

Zugelassen für die Kassenabrechnung

Nur wer ein Institutionskennzeichen besitzt, darf Krankenfahrten direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ohne diese Zulassung müssten Sie die Fahrt vorstrecken und selbst einreichen.

Erhöhter Versicherungsschutz

Für die gewerbliche Personenbeförderung schreibt der Gesetzgeber deutlich höhere Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht vor als für Privatfahrzeuge. Als Fahrgast sind Sie damit besser abgesichert als im eigenen Auto.

Rechtsgrundlage: Pflichtversicherungsgesetz

Schweigepflicht über Ihre Daten

Wohin Sie fahren, sagt etwas über Ihre Gesundheit aus. Solche Angaben gehören zu den besonders geschützten Daten. Wir verwenden sie ausschließlich für die Fahrt und die Abrechnung mit Ihrer Kasse und geben sie an niemanden sonst weiter.

Rechtsgrundlage: Artikel 9 DSGVO

Ortskenntnis aus 30 Jahren

Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer wurde bundesweit abgeschafft — Kenntnis der Stadt ist heute keine Prüfungsfrage mehr, sondern eine Frage der Erfahrung. In Taxi Kibar stecken 30+ Jahre Erfahrung im Taxigewerbe. Welcher Eingang zu welcher Station gehört und wo man auf dem Schnarrenberg halten darf, weiß man nicht aus einer Prüfung.

Zum Nachlesen: Taxi Kibar verfügt über die erforderlichen Vertragsgrundlagen und rechnet abrechnungsfähige Krankenfahrten direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Das Institutionskennzeichen lautet 600 888 014. Zuständige Behörde ist das Landratsamt Tübingen. Inhaber: Serdar Kibar (Einzelunternehmen). Mehr über uns steht auf der Über-uns-Seite.

Fahrt zur Klinikaufnahme anfragen

Das Formular gilt für eine konkrete Fahrt. Bei regelmäßigen Terminen stimmen wir die Serie anschließend persönlich mit Ihnen ab – rufen Sie uns dafür am besten kurz an.

Pflicht bei Bestätigung per E-Mail – bei WhatsApp-Bestätigung optional.

Liegt ein Transportschein (Muster 4) vor? *

Unsicher? Unser Transportschein-Ratgebererklärt alles – oder senden Sie uns ein Foto per WhatsApp, wir sehen ihn uns an. Auch ohne vorliegende Genehmigung können Sie die Fahrt schon anfragen.

Kostenträger / Versicherungsart *

Welcher Kostenträger zuständig ist, richtet sich nach Anlass, Unterlagen und Genehmigungsstatus der Fahrt. Bitte wählen Sie den Kostenträger so aus, wie er in Ihren Unterlagen angegeben ist. Die Behandlung in einer BG Klinik bedeutet nicht automatisch, dass eine Berufsgenossenschaft zahlt.

Bitte tragen Sie hier keine Diagnosen, Versicherungsnummern oder medizinischen Dokumente ein. Für vertrauliche Unterlagen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

Bestätigung per *

Datenschutzhinweis: Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Fahrtanfrage. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ihre Anfrage ist unverbindlich. Sobald wir Ihnen die Fahrt persönlich per WhatsApp oder E-Mail bestätigen, ist Ihr Taxi verbindlich vorbestellt.

Häufige Fragen zu Fahrten zur Klinikaufnahme

Muss ich die Fahrt vorher bei der Kasse beantragen?

Nein. Bei stationärer Aufnahme und Entlassung entfällt die Genehmigungspflicht. Sie brauchen nur die ärztliche Verordnung — für die Rückfahrt stellt sie das Krankenhaus aus.

Ich weiß noch nicht, wann ich entlassen werde. Kann ich trotzdem buchen?

Buchen Sie die Fahrt gern schon vor, wenn Sie ungefähr wissen wann — und rufen Sie uns an, sobald der Zeitpunkt feststeht. Kurzfristige Änderungen sind hier der Normalfall, damit rechnen wir.

Fahren Sie auch abends oder am Wochenende?

Ja, rund um die Uhr und an 365 Tagen. Entlassungen richten sich nicht nach Bürozeiten, und wir tun das auch nicht.

Ich muss zu einer Klinik außerhalb von Tübingen.

Kein Problem. Wir fahren Kliniken in der ganzen Region an und auf Verordnung auch deutschlandweit zu Spezialhäusern.

Was zahle ich selbst?

Nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab.

Welche Unterlagen brauche ich?

Den Transportschein (Muster 4) Ihres Arztes, Ihre Versichertenkarte und – falls vorhanden – den Befreiungsausweis. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten zusätzlich die Genehmigung Ihrer Kasse.

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