Arbeitsunfall · Wegeunfall · BG Klinik Tübingen

Nach einem Arbeitsunfall – Fahrten über die Berufsgenossenschaft

Die BG Klinik Tübingen ist ein Behandlungsort – aber nicht automatisch der Kostenträger jeder dortigen Behandlung. Stehen Behandlung und Fahrt im Zusammenhang mit einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall, kann die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die erforderlichen Fahrkosten übernehmen. Bei einer gewöhnlichen Erkrankung, einem privaten Unfall oder einer Behandlung ohne Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall kann dagegen die gesetzliche oder private Krankenversicherung zuständig sein. Entscheidend sind die Unterlagen des D-Arztes beziehungsweise der behandelnden Stelle und die Zuordnung durch den jeweiligen Kostenträger.

  • Arbeits- & WegeunfallUnterlagen vorab abstimmen
  • BG Klinik & D-ArztVorfahrten bekannt
  • Kostenträger je nach FallUnfallversicherung oder Krankenkasse
  • 24/7 erreichbarAuch für frühe Termine

Warum Taxi Kibar

Worauf es bei Fahrten nach einem Arbeitsunfall ankommt

Arbeits- oder Wegeunfall

Steht die Fahrt im Zusammenhang mit einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall, kann die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Kostenträger der erforderlichen Fahrt sein.

Behandlung ohne Unfallbezug

Eine Behandlung in der BG Klinik ist nicht automatisch eine BG-Leistung. Bei einer gewöhnlichen Erkrankung, einem privaten Unfall oder unfallfremden Beschwerden kann die Krankenversicherung oder ein anderer Kostenträger zuständig sein.

Kostenträger noch unklar

Lassen Sie vor einer geplanten Fahrt oder Fahrtenserie von der behandelnden Stelle beziehungsweise dem D-Arzt klären, welche Unterlagen und welcher Abrechnungsweg für Ihren Fall gelten.

Zur BG Klinik Tübingen

Die Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik liegt in der Schnarrenbergstraße 95 oben auf dem Berg — nicht zu verwechseln mit den anderen Häusern des Universitätsklinikums dort oben. Wir fahren die richtige Vorfahrt an.

Auch zum Durchgangsarzt

Nach einem Arbeitsunfall steuert der Durchgangsarzt die Behandlung. Auch Fahrten zu diesen Terminen und zu Nachuntersuchungen können bei anerkannten Fällen über den Unfallversicherungsträger laufen.

ZAR Tübingen – Zentrum für ambulante Reha

Hoppe-Seyler-Straße 6, 72076 Tübingen. Das ZAR bietet ambulante Rehabilitation und unter anderem Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) an. Wenn Ihre Behandlung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall dort stattfindet, nennen Sie uns das ZAR als Ziel und die Angaben Ihres Unfallversicherungsträgers beziehungsweise der behandelnden Stelle.

Auch über längere Zeiträume

Nach schweren Verletzungen zieht sich die Behandlung oft über Monate. Wir richten die Termine als feste Serie ein — gleiche Zeit, gleicher Ablauf, persönlich mit Ihnen abgestimmt.

Wer zahlt die Fahrt?

Bei einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall trägt der zuständige Unfallversicherungsträger die erforderlichen Fahr- und Transportkosten im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Taxi kommt in Betracht, wenn dieses Verkehrsmittel im konkreten Fall erforderlich und angemessen ist. Bei privaten Unfällen, gewöhnlichen Erkrankungen oder Behandlungen ohne Zusammenhang mit dem Versicherungsfall gelten dagegen die Regeln des jeweils zuständigen Kranken- oder sonstigen Kostenträgers. Klären Sie bei geplanten Fahrten anhand der Unterlagen des D-Arztes beziehungsweise der behandelnden Stelle, welcher Abrechnungsweg gilt.

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom zuständigen Kostenträger ab. Halten Sie die Unterlagen der behandelnden Stelle beziehungsweise des D-Arztes bereit. Falls die Krankenkasse zuständig ist, können zusätzlich eine Verordnung und – je nach Fall – eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein.

Zuzahlung und Eigenanteil

Übernimmt der gesetzliche Unfallversicherungsträger die unfallbedingte Fahrt, fällt keine gesetzliche Krankenkassen-Zuzahlung von 5 bis 10 Euro an.

Ist dagegen die gesetzliche Krankenkasse Kostenträger, gelten deren reguläre Voraussetzungen und Zuzahlungsregeln. Deshalb muss der Kostenträger vor der Abrechnung eindeutig feststehen.

Gut zu wissen

Was Sie über Fahrten nach einem Arbeitsunfall wissen sollten

Was ist ein Durchgangsarzt – und warum ist er wichtig?

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Sie in der Regel zuerst zu einem Durchgangsarzt — kurz D-Arzt. Das ist ein von den Berufsgenossenschaften bestellter Unfallmediziner, der die Behandlung steuert und dokumentiert; in Tübingen sitzt die höchste Versorgungsstufe dafür in der BG Klinik. Für Ihre Fahrten heißt das: Die Unterlagen des D-Arztes beziehungsweise der behandelnden Stelle sind die Grundlage, anhand derer wir mit Ihnen klären, welcher Abrechnungsweg gilt.

Welche Berufsgenossenschaft ist für mich zuständig?

Das hängt von Ihrer Branche ab: Es gibt gewerbliche Berufsgenossenschaften wie BG BAU (Bauwirtschaft), BGHM (Holz und Metall), BG RCI (Rohstoffe und chemische Industrie), BG ETEM (Energie, Textil, Elektro), BGN (Nahrungsmittel und Gastgewerbe), BGHW (Handel und Warenlogistik), BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege), BG Verkehr und VBG sowie die öffentlichen Unfallkassen. Sie müssen Ihren Träger nicht auswendig kennen — er steht im D-Arzt-Bericht.

Zählt der Weg zur Arbeit wirklich mit?

Ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder nach Hause kann als Wegeunfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Voraussetzung ist, dass der Unfall als Versicherungsfall anerkannt wird und die jeweilige Behandlung beziehungsweise Fahrt auf seine Folgen zurückzuführen ist. Ob und welche Fahrkosten übernommen werden, entscheidet der zuständige Unfallversicherungsträger anhand des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage: § 8 SGB VII

Wie lange können Fahrten über die Unfallversicherung laufen?

Die Heilbehandlung nach schweren Verletzungen dauert oft deutlich länger, als viele erwarten: ambulante Reha, Physiotherapie mehrmals pro Woche, Nachuntersuchungen über Monate. Die gesetzliche Unfallversicherung arbeitet nach dem Grundsatz, die Gesundheit „mit allen geeigneten Mitteln" wiederherzustellen — ob und wie lange die notwendigen Fahrten übernommen werden, entscheidet der zuständige Träger im jeweiligen Fall. Für die Behandlungszeit richten wir gern eine feste Fahrtenserie ein.

Wohin wir Sie nach einem Arbeitsunfall bringen

Diese Einrichtungen in Tübingen fahren wir regelmäßig an. Die Adressen haben wir gegen die Häuser selbst geprüft – auf einer Seite, nach der jemand seinen Behandlungstag ausrichtet, hat eine falsche Hausnummer nichts verloren.

BG Klinik Tübingen

Schnarrenbergstraße 95 · 72076 TübingenSchnarrenberg (Berg)

Unfallchirurgie und berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung. Bei anerkannten Arbeits- und Wegeunfällen kann der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Kostenträger sein — nicht die Krankenkasse.

ZAR Tübingen – Zentrum für ambulante Reha

Hoppe-Seyler-Straße 6 · 72076 TübingenSchnarrenberg (Berg)

Ambulante Rehabilitation, unter anderem Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP). Wenn Ihre Behandlung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall dort stattfindet, nennen Sie uns das ZAR als Ziel und die Angaben Ihres Unfallversicherungsträgers beziehungsweise der behandelnden Stelle.

Dazu kommen Facharztpraxen und Therapiezentren in Tübingen, Rottenburg, Mössingen, Reutlingen und der ganzen Region. Sagen Sie uns einfach die Adresse.

Wer Sie fährt

Geprüft, konzessioniert, 30+ Jahre Erfahrung

Wer nach einem Arbeitsunfall fährt, ist oft geschwächt und meistens allein unterwegs. Die Frage, wer da vorne sitzt, ist berechtigt. Hier steht, was ein Taxiunternehmen in Deutschland nachweisen muss, bevor es Sie befördern darf.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Der sogenannte P-Schein ist Pflicht für jeden, der Fahrgäste gewerblich befördert. Voraussetzung sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister, eine ärztliche Eignungsuntersuchung und ein Sehtest. Er gilt höchstens fünf Jahre und muss danach neu beantragt werden — mit erneuter Untersuchung.

Rechtsgrundlage: § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung

Konzession des Landratsamts Tübingen

Ein Taxiunternehmen darf nur betreiben, wer eine Genehmigung der Behörde hat. Geprüft werden Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs. Unsere Aufsichtsbehörde ist das Landratsamt Tübingen.

Rechtsgrundlage: Personenbeförderungsgesetz

Zugelassen für die Kassenabrechnung

Nur wer ein Institutionskennzeichen besitzt, darf Krankenfahrten direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ohne diese Zulassung müssten Sie die Fahrt vorstrecken und selbst einreichen.

Erhöhter Versicherungsschutz

Für die gewerbliche Personenbeförderung schreibt der Gesetzgeber deutlich höhere Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht vor als für Privatfahrzeuge. Als Fahrgast sind Sie damit besser abgesichert als im eigenen Auto.

Rechtsgrundlage: Pflichtversicherungsgesetz

Schweigepflicht über Ihre Daten

Wohin Sie fahren, sagt etwas über Ihre Gesundheit aus. Solche Angaben gehören zu den besonders geschützten Daten. Wir verwenden sie ausschließlich für die Fahrt und die Abrechnung mit Ihrer Kasse und geben sie an niemanden sonst weiter.

Rechtsgrundlage: Artikel 9 DSGVO

Ortskenntnis aus 30 Jahren

Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer wurde bundesweit abgeschafft — Kenntnis der Stadt ist heute keine Prüfungsfrage mehr, sondern eine Frage der Erfahrung. In Taxi Kibar stecken 30+ Jahre Erfahrung im Taxigewerbe. Welcher Eingang zu welcher Station gehört und wo man auf dem Schnarrenberg halten darf, weiß man nicht aus einer Prüfung.

Zum Nachlesen: Taxi Kibar verfügt über die erforderlichen Vertragsgrundlagen und rechnet abrechnungsfähige Krankenfahrten direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Das Institutionskennzeichen lautet 600 888 014. Zuständige Behörde ist das Landratsamt Tübingen. Inhaber: Serdar Kibar (Einzelunternehmen). Mehr über uns steht auf der Über-uns-Seite.

Fahrt nach einem Arbeitsunfall anfragen

Das Formular gilt für eine konkrete Fahrt. Bei regelmäßigen Terminen stimmen wir die Serie anschließend persönlich mit Ihnen ab – rufen Sie uns dafür am besten kurz an.

Pflicht bei Bestätigung per E-Mail – bei WhatsApp-Bestätigung optional.

Welche Unterlagen liegen bereits vor? *

Je nach Ursache der Behandlung kann die Unfallversicherung, die Krankenkasse oder ein anderer Träger zuständig sein. Sie können die Fahrt auch anfragen, wenn die Zuordnung noch geklärt wird.

Kostenträger / Versicherungsart *

Welcher Kostenträger zuständig ist, richtet sich nach Anlass, Unterlagen und Genehmigungsstatus der Fahrt. Bitte wählen Sie den Kostenträger so aus, wie er in Ihren Unterlagen angegeben ist. Die Behandlung in einer BG Klinik bedeutet nicht automatisch, dass eine Berufsgenossenschaft zahlt.

Bitte tragen Sie hier keine Diagnosen, Versicherungsnummern oder medizinischen Dokumente ein. Für vertrauliche Unterlagen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

Bestätigung per *

Datenschutzhinweis: Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Fahrtanfrage. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ihre Anfrage ist unverbindlich. Sobald wir Ihnen die Fahrt persönlich per WhatsApp oder E-Mail bestätigen, ist Ihr Taxi verbindlich vorbestellt.

Häufige Fragen zu Fahrten nach einem Arbeitsunfall

Zahlt die BG jede Taxifahrt zur BG Klinik?

Nein. Der Name der Klinik entscheidet nicht über den Kostenträger. Maßgeblich ist, ob die Behandlung und die erforderliche Fahrt einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall zugeordnet sind und welcher Abrechnungsweg für den konkreten Fall bestätigt wurde.

Welche Unterlagen sollte ich zur Klärung bereithalten?

Hilfreich sind die Unterlagen des D-Arztes beziehungsweise der behandelnden Stelle sowie – falls bereits vorhanden – Angaben oder eine Kostenübernahme des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Ist die Krankenkasse Kostenträger, können stattdessen eine Verordnung und gegebenenfalls deren Genehmigung erforderlich sein.

Wer bezahlt die Fahrt nach einem Arbeitsunfall?

Bei einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall kann der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Kostenträger der erforderlichen Fahrt sein. Welche Unterlagen und welcher Abrechnungsweg in Ihrem Fall gelten, klären wir anhand der Unterlagen der behandelnden Stelle beziehungsweise des D-Arztes — rufen Sie uns im Zweifel vor der Fahrt an.

Fällt auch hier die Zuzahlung von 5 bis 10 € an?

Die gesetzliche Zuzahlung gehört zu Fahrten über die gesetzliche Krankenkasse. Übernimmt bei einem anerkannten Fall der Unfallversicherungsträger die Fahrkosten, fällt sie dort nicht an. Ist dagegen die Krankenkasse Kostenträger, gelten deren reguläre Voraussetzungen und Zuzahlungsregeln.

Was, wenn noch nicht geklärt ist, ob es ein Arbeitsunfall war?

Sagen Sie uns, dass die Anerkennung noch aussteht. Wir besprechen dann vor der Fahrt, wie sie zunächst läuft und welche Unterlagen für die Klärung des Kostenträgers gebraucht werden.

Darf eine Begleitperson mitfahren?

Geben Sie bei der Anfrage an, wer mitfährt. Eine Begleitperson kann im Rahmen der bereits gebuchten Fahrzeugkapazität ohne gesonderten Personenpreis mitfahren. Ob eine medizinisch notwendige Begleitung vom Kostenträger berücksichtigt wird, richtet sich nach den Unterlagen und dem konkreten Kostenträger.

Holen Sie mich nach der Entlassung direkt an der BG Klinik ab?

Ja, direkt an der Vorfahrt Schnarrenbergstraße 95 — auch kurzfristig, wenn der Entlassungstermin erst am selben Tag feststeht. Ein Anruf von der Station genügt.

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