Berg oder Tal · Begleitung selbstverständlich

Mit dem Kind zur Kinderklinik Tübingen

Wenn das eigene Kind behandelt wird, ist die Fahrt dorthin das Letzte, worüber man nachdenken möchte. Die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin liegt in der Hoppe-Seyler-Straße 1 oben auf dem Berg — mit einer wichtigen Ausnahme, die viele Eltern beim ersten Mal auf dem falschen Fuß erwischt.

  • Alle gesetzlichen KassenVertragsgrundlagen vorhanden, IK 600 888 014
  • Nur die Zuzahlung5 €–10 € je Fahrt
  • 24/7 erreichbarAuch für frühe Termine
  • 30+ Jahre ErfahrungWir kennen die Vorfahrten

Warum Taxi Kibar

Worauf es bei Fahrten zur Kinderklinik ankommt

Achtung bei Neu- und Frühgeborenen

Die Kinderklinik liegt auf dem Berg, die Neugeborenen- und Frühgeborenenmedizin ist aber im Gebäude der Frauenklinik im Tal untergebracht. Wer zur Neonatologie muss und zum Berg fährt, steht am falschen Ort. Sagen Sie uns die Station, dann fahren wir den richtigen Standort an.

Kindersitz? Bei der Anfrage angeben

Sagen Sie uns bei der Anfrage Alter und Anzahl der Kinder und ob Sie einen Kindersitz benötigen — wir klären dann direkt, was wir für Ihre Fahrt einplanen können. Ein eigener Sitz kann selbstverständlich mitgenommen werden.

Eltern fahren selbstverständlich mit

Bei Kindern ist die Begleitung durch einen Elternteil nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall. Eine Begleitperson kann im Rahmen der bereits gebuchten Fahrzeugkapazität ohne gesonderten Personenpreis mitfahren. Ob eine medizinisch notwendige Begleitung vom Kostenträger berücksichtigt wird, richtet sich nach den Unterlagen und dem konkreten Kostenträger.

Auch bei wiederkehrenden Terminen

Chronische Erkrankungen bedeuten oft Termine über Jahre. Wir legen die Fahrten als Serie an, damit Sie nicht jedes Mal neu buchen müssen.

Wer zahlt die Fahrt?

Für Fahrten mit Kindern gelten dieselben Regeln wie sonst auch: Mit ärztlicher Verordnung rechnen wir abrechnungsfähige Fahrten direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Bei stationärer Aufnahme und Entlassung ist keine vorherige Genehmigung nötig, bei ambulanten Behandlungen je nach Fall schon. Wichtig zu wissen: Anders als bei vielen anderen Leistungen gilt die gesetzliche Zuzahlung bei Fahrkosten grundsätzlich auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Sie zählt aber zur Belastungsgrenze der Familie — bei gültiger Zuzahlungsbefreiung entfällt sie.

Wie die Verordnung richtig ausgefüllt wird und welche Felder oft vergessen werden, erklären wir ausführlich im Transportschein-Ratgeber.

Was Sie selbst zahlen

Bei genehmigten Fahrten zahlen Sie ausschließlich die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Fahrtkosten – mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Sind Sie von Zuzahlungen befreit, zahlen Sie gar nichts.

Bei abrechnungsfähigen Krankenfahrten rechnen wir direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Erforderlich sind die ärztliche Verordnung und – sofern für Ihren Fall vorgeschrieben – die Genehmigung der Krankenkasse.

Wohin wir Sie zur Kinderklinik bringen

Diese Einrichtungen in Tübingen fahren wir regelmäßig an. Die Adressen haben wir gegen die Häuser selbst geprüft – auf einer Seite, nach der jemand seinen Behandlungstag ausrichtet, hat eine falsche Hausnummer nichts verloren.

KfH-Kindernierenzentrum Tübingen

Hoppe-Seyler-Straße 1 · 72076 TübingenSchnarrenberg (Berg)

Dialyse und Nephrologie für Kinder und Jugendliche, in enger Zusammenarbeit mit der Universitäts-Kinderklinik. Auch Urlaubsdialyse für Gastpatienten.

Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin

Hoppe-Seyler-Straße 1 · 72076 TübingenSchnarrenberg (Berg)

Kinderklinik mit Poliklinik, Kinderonkologie und Kinderchirurgie.

Dazu kommen Facharztpraxen und Therapiezentren in Tübingen, Rottenburg, Mössingen, Reutlingen und der ganzen Region. Sagen Sie uns einfach die Adresse.

Wer Sie fährt

Geprüft, konzessioniert, 30+ Jahre Erfahrung

Wer zur Kinderklinik fährt, ist oft geschwächt und meistens allein unterwegs. Die Frage, wer da vorne sitzt, ist berechtigt. Hier steht, was ein Taxiunternehmen in Deutschland nachweisen muss, bevor es Sie befördern darf.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Der sogenannte P-Schein ist Pflicht für jeden, der Fahrgäste gewerblich befördert. Voraussetzung sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister, eine ärztliche Eignungsuntersuchung und ein Sehtest. Er gilt höchstens fünf Jahre und muss danach neu beantragt werden — mit erneuter Untersuchung.

Rechtsgrundlage: § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung

Konzession des Landratsamts Tübingen

Ein Taxiunternehmen darf nur betreiben, wer eine Genehmigung der Behörde hat. Geprüft werden Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs. Unsere Aufsichtsbehörde ist das Landratsamt Tübingen.

Rechtsgrundlage: Personenbeförderungsgesetz

Zugelassen für die Kassenabrechnung

Nur wer ein Institutionskennzeichen besitzt, darf Krankenfahrten direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ohne diese Zulassung müssten Sie die Fahrt vorstrecken und selbst einreichen.

Erhöhter Versicherungsschutz

Für die gewerbliche Personenbeförderung schreibt der Gesetzgeber deutlich höhere Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht vor als für Privatfahrzeuge. Als Fahrgast sind Sie damit besser abgesichert als im eigenen Auto.

Rechtsgrundlage: Pflichtversicherungsgesetz

Schweigepflicht über Ihre Daten

Wohin Sie fahren, sagt etwas über Ihre Gesundheit aus. Solche Angaben gehören zu den besonders geschützten Daten. Wir verwenden sie ausschließlich für die Fahrt und die Abrechnung mit Ihrer Kasse und geben sie an niemanden sonst weiter.

Rechtsgrundlage: Artikel 9 DSGVO

Ortskenntnis aus 30 Jahren

Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer wurde bundesweit abgeschafft — Kenntnis der Stadt ist heute keine Prüfungsfrage mehr, sondern eine Frage der Erfahrung. In Taxi Kibar stecken 30+ Jahre Erfahrung im Taxigewerbe. Welcher Eingang zu welcher Station gehört und wo man auf dem Schnarrenberg halten darf, weiß man nicht aus einer Prüfung.

Zum Nachlesen: Taxi Kibar verfügt über die erforderlichen Vertragsgrundlagen und rechnet abrechnungsfähige Krankenfahrten direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Das Institutionskennzeichen lautet 600 888 014. Zuständige Behörde ist das Landratsamt Tübingen. Inhaber: Serdar Kibar (Einzelunternehmen). Mehr über uns steht auf der Über-uns-Seite.

Fahrt zur Kinderklinik anfragen

Das Formular gilt für eine konkrete Fahrt. Bei regelmäßigen Terminen stimmen wir die Serie anschließend persönlich mit Ihnen ab – rufen Sie uns dafür am besten kurz an.

Pflicht bei Bestätigung per E-Mail – bei WhatsApp-Bestätigung optional.

Liegt ein Transportschein (Muster 4) vor? *

Unsicher? Unser Transportschein-Ratgebererklärt alles – oder senden Sie uns ein Foto per WhatsApp, wir sehen ihn uns an. Auch ohne vorliegende Genehmigung können Sie die Fahrt schon anfragen.

Kostenträger / Versicherungsart *

Welcher Kostenträger zuständig ist, richtet sich nach Anlass, Unterlagen und Genehmigungsstatus der Fahrt. Bitte wählen Sie den Kostenträger so aus, wie er in Ihren Unterlagen angegeben ist. Die Behandlung in einer BG Klinik bedeutet nicht automatisch, dass eine Berufsgenossenschaft zahlt.

Bitte tragen Sie hier keine Diagnosen, Versicherungsnummern oder medizinischen Dokumente ein. Für vertrauliche Unterlagen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

Bestätigung per *

Datenschutzhinweis: Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Fahrtanfrage. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ihre Anfrage ist unverbindlich. Sobald wir Ihnen die Fahrt persönlich per WhatsApp oder E-Mail bestätigen, ist Ihr Taxi verbindlich vorbestellt.

Häufige Fragen zu Fahrten zur Kinderklinik

Müssen wir für unser Kind zuzahlen?

Bei Fahrkosten gilt die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 € pro Fahrt — anders als bei vielen anderen Leistungen — grundsätzlich auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die Beträge zählen zur Belastungsgrenze Ihrer Familie; mit gültiger Zuzahlungsbefreiung entfällt die Zuzahlung.

Wir müssen zur Neonatologie – ist das auch die Kinderklinik?

Fachlich ja, örtlich nein: Die Neu- und Frühgeborenenmedizin sitzt im Gebäude der Frauenklinik im Tal, während die übrige Kinderklinik auf dem Berg liegt. Nennen Sie uns die Station, dann fahren wir den richtigen Standort an.

Können beide Eltern mitfahren?

Geben Sie bei der Anfrage an, wie viele Personen mitfahren, damit wir das passende Fahrzeug einplanen. Eine Begleitperson kann im Rahmen der bereits gebuchten Fahrzeugkapazität ohne gesonderten Personenpreis mitfahren. Ob eine medizinisch notwendige Begleitung vom Kostenträger berücksichtigt wird, richtet sich nach den Unterlagen und dem konkreten Kostenträger.

Was zahle ich selbst?

Nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab.

Welche Unterlagen brauche ich?

Den Transportschein (Muster 4) Ihres Arztes, Ihre Versichertenkarte und – falls vorhanden – den Befreiungsausweis. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten zusätzlich die Genehmigung Ihrer Kasse.

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