Ratgeber · Krankenfahrten

Transportschein (Muster 4): So wird die Verordnung richtig ausgefüllt

Damit Ihre Krankenkasse die Fahrt bezahlt, muss die ärztliche Verordnung stimmen. Hier erklären wir verständlich, was der Transportschein ist, wann eine Genehmigung nötig ist und worauf beim Ausfüllen zu achten ist – Schritt für Schritt.

Muster 4 – Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein), Beispielformular
So sieht die Verordnung (Muster 4) aus

Was ist der Transportschein?

Die „Verordnung einer Krankenbeförderung" (Muster 4) ist die ärztliche Bescheinigung, dass Ihre Fahrt medizinisch notwendig ist. Ohne sie übernimmt die Kasse keine Kosten. Ihr Arzt legt darauf auch fest, welches Beförderungsmittel angemessen ist – für unsere Fahrten: Taxi oder Mietwagen.

Wer stellt ihn aus?

Ihre Arztpraxis oder das Krankenhaus – im Idealfall vor der Fahrt. Nur in Notfällen darf die Verordnung nachträglich ausgestellt werden. Bei Entlassungen stellt das Krankenhaus die Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements direkt aus.

Genehmigung: wann nötig, wann nicht?

Die wichtigste Unterscheidung beim Transportschein – einmal verstanden, ist der Rest einfach:

Ohne vorherige Genehmigung

Hier genügt die ärztliche Verordnung

  • Fahrten zur stationären Aufnahme und Entlassung sowie zu vor- und nachstationären Behandlungen
  • Ambulante Fahrten bei Merkzeichen „aG", „Bl" oder „H" im Schwerbehindertenausweis
  • Pflegegrad 4 oder 5 – oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität

Genehmigung der Kasse nötig

Vor Fahrtantritt bei der Kasse einreichen

  • Alle übrigen Fahrten zur ambulanten Behandlung – ausdrücklich auch Dialyse, onkologische Strahlentherapie und Chemotherapie
  • Der Anspruch besteht hier grundsätzlich – die Verordnung muss nur vorab genehmigt werden
  • Bei Serienfahrten als Dauerverordnung für den ganzen Behandlungszeitraum – wir unterstützen Sie dabei

Worauf beim Ausfüllen achten?

  • Richtiges Beförderungsmittel angekreuzt (Taxi/Mietwagen)
  • Behandlungstage und Behandlungsstätte eingetragen
  • Begründung bzw. Diagnose bei Bedarf vermerkt
  • Begleitperson eingetragen, falls medizinisch notwendig

Wichtig: Änderungen darf ausschließlich der Arzt vornehmen – mit Stempel und Unterschrift. Handschriftliche Ergänzungen durch andere machen die Verordnung ungültig.

Was kostet mich die Fahrt?

Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens5 €, höchstens 10 € je Fahrt – außer Sie sind von Zuzahlungen befreit. Alles Weitere rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab; die Zuzahlung ziehen wir bequem bei der Fahrt ein.

Kostenloser Service

Unsicher, ob Ihr Transportschein korrekt ausgefüllt ist?

Schicken Sie uns einfach ein Foto per WhatsApp – wir prüfen ihn kostenlos, bevor Sie fahren. So gibt es bei der Abrechnung keine Überraschungen.

Alles Weitere rund um Dialyse-, Chemo- und Klinikfahrten – inklusive Ablauf und Privatpatienten-Service – finden Sie auf unsererKrankenfahrten-Seite.

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