Kassenabrechnung · Serienfahrten · Rollstuhltaxi

Krankenfahrten Tübingen – wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab

Sie brauchen eine Fahrt zur Behandlung – zur Uniklinik Tübingen, zur Dialyse, zur Chemo- oder Strahlentherapie oder zu Ihrem Facharzt? Mit einer ärztlichen Verordnung (Transportschein, Muster 4) fahren wir Sie hin und wieder zurück und übernehmen die Abrechnung: Abrechnungsfähige Fahrten rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung – und nichts, wenn Sie davon befreit sind.

  • Alle gesetzlichen KassenVertragsgrundlagen vorhanden, IK 600 888 014
  • Nur die Zuzahlung5 €–10 € je Fahrt
  • 24/7 erreichbarAuch früh, nachts und am Wochenende
  • 30+ Jahre ErfahrungWir kennen die Klinikvorfahrten

Wann zahlt die Kasse – mit oder ohne Genehmigung?

Grundlage ist immer die ärztliche Verordnung (Transportschein, Muster 4). Ob zusätzlich eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse nötig ist, hängt von der Art der Fahrt ab – alle Details imTransportschein-Ratgeber.

Ohne vorherige Genehmigung

Hier genügt die ärztliche Verordnung

  • Fahrten zur stationären Aufnahme und Entlassung sowie zu vor- und nachstationären Behandlungen
  • Ambulante Fahrten bei Merkzeichen „aG", „Bl" oder „H" im Schwerbehindertenausweis
  • Pflegegrad 4 oder 5 – oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität

Genehmigung der Kasse nötig

Vor Fahrtantritt bei der Kasse einreichen

  • Alle übrigen Fahrten zur ambulanten Behandlung – ausdrücklich auch Dialyse, onkologische Strahlentherapie und Chemotherapie
  • Der Anspruch besteht hier grundsätzlich – die Verordnung muss nur vorab genehmigt werden
  • Bei Serienfahrten als Dauerverordnung für den ganzen Behandlungszeitraum – wir unterstützen Sie dabei

Krankenfahrt oder Krankentransport – was ist der Unterschied?

Eine Krankenfahrt erfolgt im Taxi oder Mietwagen, wenn Sie sitzend fahren können und unterwegs keine medizinische Betreuung benötigen – das ist unsere Leistung. Ein Krankentransport dagegen findet im speziell ausgestatteten Krankentransportwagen (KTW) mit fachlicher Betreuung statt. Ihr Arzt kreuzt auf der Verordnung an, was für Sie notwendig ist.

So läuft Ihre Krankenfahrt ab

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Verordnung vom Arzt

Ihr Arzt stellt den Transportschein (Muster 4) aus. Worauf dabei zu achten ist, erklärt unser Transportschein-Ratgeber.

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Genehmigung (falls nötig)

Bei Fahrten zur ambulanten Behandlung holen Sie die Genehmigung Ihrer Kasse ein – bei Serienfahrten wie Dialyse unterstützen wir Sie gern dabei.

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Fahrt anfragen

Telefonisch oder über unser Formular. Bei regelmäßigen Terminen richten wir gern feste Abholzeiten ein und stimmen den Ablauf persönlich mit Ihnen ab.

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Abrechnung

Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Mit Befreiungsausweis entfällt die Zuzahlung vollständig.

Wir rechnen Krankenfahrten mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab

Mit ärztlicher Verordnung und – sofern für den jeweiligen Fall vorgeschrieben – der Genehmigung der Krankenkasse zahlen Sie als gesetzlich Versicherter nur die Zuzahlung von 5 € bis 10 € pro Fahrt. Den Rest rechnen wir direkt mit der Kasse ab.

  • AOK Baden-Württemberg
  • Barmer
  • Techniker Krankenkasse
  • DAK-Gesundheit
  • IKK classic
  • KKH
  • Knappschaft
  • hkk
  • mhplus BKK
  • SBK
  • BKK ProVita
  • Viactiv
  • BIG direkt gesund
  • Pronova BKK
  • Audi BKK
  • BKK Mobil Oil

Ihre Kasse steht nicht dabei? Das ändert nichts. Taxi Kibar verfügt über die erforderlichen Vertragsgrundlagen und rechnet abrechnungsfähige Krankenfahrten direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab – die Liste zeigt nur die häufigsten. Das Institutionskennzeichen lautet 600 888 014.

Privat versichert oder beihilfeberechtigt? Dann fahren wir Sie genauso. Sie bekommen von uns eine Rechnung mit allen Angaben, die Ihre Versicherung braucht, und reichen sie dort ein.

Uniklinik Tübingen: Berg oder Tal – nennen Sie uns die genaue Klinik

Das Universitätsklinikum Tübingen verteilt sich auf mehrere Standorte. Viele Kliniken liegen auf dem Schnarrenberg („Berg"), andere im Tal. Deshalb reicht bei einer Fahrtanfrage „Uniklinik Tübingen" oft nicht aus. Nennen Sie uns möglichst die genaue Klinik, Station oder den Namen auf Ihrem Terminbrief. So können wir die richtige Vorfahrt einplanen.

Berg / Schnarrenberg

  • Universitätsklinikum Tübingen – Kliniken Berg (Crona)Hoppe-Seyler-Straße 3 · 72076 Tübingen
  • Universitätsklinik für RadioonkologieHoppe-Seyler-Straße 3 · 72076 Tübingen
  • Medizinische Klinik – Innere Medizin IV, NephrologieOtfried-Müller-Straße 10 · 72076 Tübingen
  • KfH-Kindernierenzentrum TübingenHoppe-Seyler-Straße 1 · 72076 Tübingen
  • Universitätsklinik für Kinder- und JugendmedizinHoppe-Seyler-Straße 1 · 72076 Tübingen
  • BG Klinik TübingenSchnarrenbergstraße 95 · 72076 Tübingen
  • ZAR Tübingen – Zentrum für ambulante RehaHoppe-Seyler-Straße 6 · 72076 Tübingen
  • Medizinische Klinik – Innere Medizin II, Hämatologie und OnkologieOtfried-Müller-Straße 10 · 72076 Tübingen

Tal

  • Universitäts-Frauenklinik TübingenCalwerstraße 7 · 72076 Tübingen
  • Universitäts-Hautklinik TübingenLiebermeisterstraße 25 · 72076 Tübingen
  • Universitätsklinik für Psychiatrie und PsychotherapieCalwerstraße 14 · 72076 Tübingen

Weitere wichtige Ziele

  • Nierenzentrum TübingenKonrad-Adenauer-Straße 17 · 72072 Tübingen
  • Tropenklinik Paul-Lechler-KrankenhausPaul-Lechler-Straße 26 · 72076 Tübingen

Weitere Behandlungsorte fahren wir nach genauer Adresse an – dazu Facharztpraxen und Therapiezentren in Tübingen, Rottenburg, Mössingen, Reutlingen und der ganzen Region.

Krankenfahrt anfragen☎ 0152 29403204Die genaue Klinik oder Station tragen Sie einfach im Feld „Ziel" des Formulars ein.

Für Patienten und Angehörige

Was Sie über Krankenfahrten wissen sollten

Sechs Fragen, die uns immer wieder gestellt werden – meistens erst dann, wenn es schon drückt. Hier stehen die Antworten vorher, mit der jeweiligen Rechtsgrundlage.

Die Kasse hat abgelehnt – was jetzt?

Eine Ablehnung ist nicht endgültig. Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen, formlos und schriftlich bei Ihrer Krankenkasse. Häufigster Grund für eine Ablehnung ist eine zu knappe ärztliche Begründung: Wenn aus der Verordnung nicht hervorgeht, warum Sie öffentliche Verkehrsmittel oder das eigene Auto nicht nutzen können, fehlt der Kasse die Grundlage. Bitten Sie Ihren Arzt um eine ergänzende Stellungnahme mit der konkreten Einschränkung und der Behandlungsfrequenz. Wichtig: Die Monatsfrist läuft ab Bekanntgabe des Bescheids – warten Sie damit nicht.

Widerspruchsfrist: § 84 Sozialgerichtsgesetz

Darf jemand mitfahren?

Ja. Wenn eine Begleitung medizinisch notwendig ist – etwa bei Kindern, bei Demenz oder wenn Sie nach der Behandlung nicht allein zurechtkommen –, lassen Sie das am besten auf der Verordnung vermerken. Eine Begleitperson kann im Rahmen der bereits gebuchten Fahrzeugkapazität ohne gesonderten Personenpreis mitfahren. Ob eine medizinisch notwendige Begleitung vom Kostenträger berücksichtigt wird, richtet sich nach den Unterlagen und dem konkreten Kostenträger. Sagen Sie uns bei der Anfrage Bescheid, damit wir den Platz einplanen.

Was passiert, wenn mir während der Fahrt schlecht wird?

Sagen Sie es sofort, auch wenn es Ihnen unangenehm ist. Wir halten an – auf einer Bundesstraße genauso wie auf der Autobahn. Bei ernsteren Beschwerden rufen wir den Rettungsdienst unter 112 oder fahren, wenn das schneller ist, die nächste Notaufnahme an. Sicherheit steht immer vor Pünktlichkeit; ein verpasster Termin lässt sich verschieben. Nach einer Dialyse oder Chemotherapie ist Kreislaufschwäche keine Seltenheit – wir sind darauf eingestellt und fahren dann langsamer und mit mehr Pausen.

Krankenfahrt oder Krankentransport – was brauche ich?

Eine Krankenfahrt ist eine Fahrt im Taxi oder Mietwagen für Menschen, die sitzend befördert werden können und während der Fahrt keine medizinische Betreuung brauchen – der Normalfall bei Dialyse, Bestrahlung, Chemotherapie oder einem Klinikaufenthalt. Ein Krankentransport dagegen erfolgt im Krankentransportwagen mit medizinischem Personal, etwa wenn Sie liegend transportiert werden oder überwacht werden müssen. Was für Sie gilt, entscheidet Ihr Arzt und kreuzt es auf der Verordnung an. Wir führen ausschließlich Krankenfahrten durch.

Die Behandlung hat schon begonnen und die Genehmigung fehlt noch – geht das?

Ja. Sie können die Fahrten anfragen, während die Genehmigung noch bei der Kasse liegt. Bei Serienbehandlungen wie Dialyse oder Bestrahlung erteilen die Kassen die Genehmigung häufig — die Entscheidung liegt aber bei Ihrer Kasse, und die Genehmigung wirkt für den beantragten Behandlungszeitraum. Sagen Sie uns einfach, dass sie noch aussteht – wir notieren das und klären die Abrechnung, sobald der Bescheid da ist.

Ich zahle jede Woche Zuzahlung – gibt es eine Grenze?

Ja, und sie wird oft übersehen. Ihre Zuzahlungen sind auf zwei Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen begrenzt, bei chronisch Kranken auf ein Prozent. Ist die Grenze erreicht, stellt Ihre Kasse eine Befreiung für den Rest des Jahres aus – ab dann fahren Sie ohne jede Zuzahlung. Sammeln Sie die Quittungen und fragen Sie aktiv bei Ihrer Kasse nach; von allein passiert das selten. Bei drei Fahrten pro Woche zu 10 € ist die Grenze für viele schneller erreicht, als sie denken.

Belastungsgrenze: § 62 SGB V

Wer Sie fährt

Geprüft, konzessioniert, 30+ Jahre Erfahrung

Bei einer Krankenfahrt steigen Sie geschwächt in ein fremdes Auto, oft allein und oft ohne Alternative. Die Frage, wer da vorne sitzt, ist berechtigt. Hier steht, was ein Taxiunternehmen in Deutschland nachweisen muss, bevor es Sie befördern darf.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Der sogenannte P-Schein ist Pflicht für jeden, der Fahrgäste gewerblich befördert. Voraussetzung sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister, eine ärztliche Eignungsuntersuchung und ein Sehtest. Er gilt höchstens fünf Jahre und muss danach neu beantragt werden — mit erneuter Untersuchung.

Rechtsgrundlage: § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung

Konzession des Landratsamts Tübingen

Ein Taxiunternehmen darf nur betreiben, wer eine Genehmigung der Behörde hat. Geprüft werden Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs. Unsere Aufsichtsbehörde ist das Landratsamt Tübingen.

Rechtsgrundlage: Personenbeförderungsgesetz

Zugelassen für die Kassenabrechnung

Nur wer ein Institutionskennzeichen besitzt, darf Krankenfahrten direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ohne diese Zulassung müssten Sie die Fahrt vorstrecken und selbst einreichen.

Erhöhter Versicherungsschutz

Für die gewerbliche Personenbeförderung schreibt der Gesetzgeber deutlich höhere Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht vor als für Privatfahrzeuge. Als Fahrgast sind Sie damit besser abgesichert als im eigenen Auto.

Rechtsgrundlage: Pflichtversicherungsgesetz

Schweigepflicht über Ihre Daten

Wohin Sie fahren, sagt etwas über Ihre Gesundheit aus. Solche Angaben gehören zu den besonders geschützten Daten. Wir verwenden sie ausschließlich für die Fahrt und die Abrechnung mit Ihrer Kasse und geben sie an niemanden sonst weiter.

Rechtsgrundlage: Artikel 9 DSGVO

Ortskenntnis aus 30 Jahren

Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer wurde bundesweit abgeschafft — Kenntnis der Stadt ist heute keine Prüfungsfrage mehr, sondern eine Frage der Erfahrung. In Taxi Kibar stecken 30+ Jahre Erfahrung im Taxigewerbe. Welcher Eingang zu welcher Station gehört und wo man auf dem Schnarrenberg halten darf, weiß man nicht aus einer Prüfung.

Zum Nachlesen: Taxi Kibar verfügt über die erforderlichen Vertragsgrundlagen und rechnet abrechnungsfähige Krankenfahrten direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Das Institutionskennzeichen lautet 600 888 014. Zuständige Behörde ist das Landratsamt Tübingen. Inhaber: Serdar Kibar (Einzelunternehmen). Mehr über uns steht auf der Über-uns-Seite.

Privat versichert?

Rechnung zum Einreichen

Privatpatienten erhalten eine Rechnung mit allen Angaben zum Einreichen bei ihrer Versicherung – nach Vereinbarung auch als Sammelrechnung über mehrere Fahrten. Die Details stimmen wir vor der ersten Fahrt persönlich mit Ihnen ab.

Persönliche Betreuung

Mehr als nur eine Fahrt

Krankenfahrten prägen unseren Alltag und unseren Umgang. Wir helfen beim Ein- und Aussteigen, nehmen Rollator oder Tasche ab und begleiten Sie auf Wunsch bis zur Anmeldung. Bei Serienfahrten richten wir feste Abholzeiten ein.

Krankenfahrt anfragen

Wir fragen nur ab, was für die Fahrt nötig ist – den Transportschein-Status klären wir gern gemeinsam mit Ihnen.

Pflicht bei Bestätigung per E-Mail – bei WhatsApp-Bestätigung optional.

Liegt ein Transportschein (Muster 4) vor? *

Unsicher? Unser Transportschein-Ratgebererklärt alles – oder senden Sie uns ein Foto per WhatsApp, wir sehen ihn uns an. Auch ohne vorliegende Genehmigung können Sie die Fahrt schon anfragen.

Kostenträger / Versicherungsart *

Welcher Kostenträger zuständig ist, richtet sich nach Anlass, Unterlagen und Genehmigungsstatus der Fahrt. Bitte wählen Sie den Kostenträger so aus, wie er in Ihren Unterlagen angegeben ist. Die Behandlung in einer BG Klinik bedeutet nicht automatisch, dass eine Berufsgenossenschaft zahlt.

Bitte tragen Sie hier keine Diagnosen, Versicherungsnummern oder medizinischen Dokumente ein. Für vertrauliche Unterlagen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

Bestätigung per *

Datenschutzhinweis: Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Fahrtanfrage. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ihre Anfrage ist unverbindlich. Sobald wir Ihnen die Fahrt persönlich per WhatsApp oder E-Mail bestätigen, ist Ihr Taxi verbindlich vorbestellt.

Häufige Fragen zu Krankenfahrten in Tübingen

Zahlt die Krankenkasse mein Taxi zur Uniklinik Tübingen?

Ja, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und – bei ambulanten Behandlungen – die Kasse die Fahrt genehmigt hat. Bei stationärer Aufnahme oder Entlassung ist keine Genehmigung nötig.

Was kostet mich eine genehmigte Krankenfahrt?

Nur die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 € pro Fahrt – oder gar nichts, wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind.

Welche Unterlagen benötige ich für die Fahrt?

Den Transportschein (Muster 4) Ihres Arztes, Ihre Versichertenkarte und – falls vorhanden – Ihren Befreiungsausweis. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten zusätzlich die Genehmigung der Kasse.

Fahren Sie auch zu Kliniken außerhalb von Tübingen?

Ja, wir fahren Sie zu Kliniken und Behandlungszentren in der gesamten Region und deutschlandweit.

Kann ich eine Begleitperson mitnehmen?

Ja — geben Sie das bei der Anfrage an. Eine Begleitperson kann im Rahmen der bereits gebuchten Fahrzeugkapazität ohne gesonderten Personenpreis mitfahren. Ob eine medizinisch notwendige Begleitung vom Kostenträger berücksichtigt wird, richtet sich nach den Unterlagen und dem konkreten Kostenträger.

Was mache ich, wenn ich einen Termin absagen muss?

Sagen Sie uns so früh wie möglich Bescheid – ein Anruf oder eine WhatsApp genügt. Bei Serienfahrten sagen Sie einzelne Termine einfach ab, der Rest der Serie bleibt bestehen.

Welche Fahrzeuge stehen zur Verfügung?

Je nach Fahrt und Personenzahl komfortable Pkw oder ein Großraumfahrzeug. Für Fahrten mit Rollstuhl sagen Sie uns bitte, ob der Rollstuhl faltbar ist oder Sie sitzen bleiben möchten – dann klären wir direkt, was möglich ist.

☎ AnrufenFahrt anfragen