Faltbar oder sitzend · Begleitperson · Kassenabrechnung

Rollstuhlgerechte Fahrten in Tübingen

Ob eine Fahrt im Rollstuhl gut läuft, entscheidet sich lange vor der Abfahrt — nämlich bei der Buchung. Denn „rollstuhlgerecht" bedeutet je nach Situation etwas völlig anderes: Ein faltbarer Rollstuhl, der im Kofferraum mitfährt, während Sie auf dem Sitz Platz nehmen, ist etwas anderes als eine Beförderung, bei der Sie im Rollstuhl sitzen bleiben. Deshalb fragen wir vorher nach.

  • Alle gesetzlichen KassenVertragsgrundlagen vorhanden, IK 600 888 014
  • Nur die Zuzahlung5 €–10 € je Fahrt
  • 24/7 erreichbarAuch für frühe Termine
  • 30+ Jahre ErfahrungWir kennen die Vorfahrten

Warum Taxi Kibar

Worauf es bei Fahrten im Rollstuhl ankommt

Zwei Möglichkeiten, ein Anruf

Sagen Sie uns bei der Buchung, ob Ihr Rollstuhl faltbar ist und Sie umsteigen können — oder ob Sie sitzen bleiben möchten. Danach richtet sich das Fahrzeug, das wir einplanen. Diese eine Frage vorab erspart am Abholtag böse Überraschungen.

Hilfe beim Ein- und Aussteigen

Unsere Fahrer helfen beim Umsetzen und beim Verstauen des Rollstuhls. Sie müssen nicht darum bitten und sich für nichts entschuldigen — das gehört zur Fahrt dazu.

Bis zur Anmeldung, nicht bis zum Bordstein

Auf Wunsch begleiten wir Sie bis zur Anmeldung der Praxis oder Klinik. Gerade bei Häusern mit weitläufigem Gelände macht das den Unterschied.

Begleitperson fährt mit

Geben Sie bei der Anfrage an, ob eine Begleitperson mitfährt. Eine Begleitperson kann im Rahmen der bereits gebuchten Fahrzeugkapazität ohne gesonderten Personenpreis mitfahren. Ob eine medizinisch notwendige Begleitung vom Kostenträger berücksichtigt wird, richtet sich nach den Unterlagen und dem konkreten Kostenträger.

Wer zahlt die Fahrt?

Für die Kostenübernahme gelten dieselben Regeln wie bei jeder Krankenfahrt: Mit ärztlicher Verordnung rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Bei stationärer Aufnahme und Entlassung ist keine vorherige Genehmigung nötig. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG", „Bl" oder „H" hat oder Pflegegrad 4 oder 5 — beziehungsweise Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität —, braucht auch für Fahrten zur ambulanten Behandlung keine gesonderte Genehmigung.

Wie die Verordnung richtig ausgefüllt wird und welche Felder oft vergessen werden, erklären wir ausführlich im Transportschein-Ratgeber.

Was Sie selbst zahlen

Bei genehmigten Fahrten zahlen Sie ausschließlich die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Fahrtkosten – mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Sind Sie von Zuzahlungen befreit, zahlen Sie gar nichts.

Bei abrechnungsfähigen Krankenfahrten rechnen wir direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Erforderlich sind die ärztliche Verordnung und – sofern für Ihren Fall vorgeschrieben – die Genehmigung der Krankenkasse.

Wer Sie fährt

Geprüft, konzessioniert, 30+ Jahre Erfahrung

Wer im Rollstuhl fährt, ist oft geschwächt und meistens allein unterwegs. Die Frage, wer da vorne sitzt, ist berechtigt. Hier steht, was ein Taxiunternehmen in Deutschland nachweisen muss, bevor es Sie befördern darf.

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Der sogenannte P-Schein ist Pflicht für jeden, der Fahrgäste gewerblich befördert. Voraussetzung sind ein polizeiliches Führungszeugnis, eine aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister, eine ärztliche Eignungsuntersuchung und ein Sehtest. Er gilt höchstens fünf Jahre und muss danach neu beantragt werden — mit erneuter Untersuchung.

Rechtsgrundlage: § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung

Konzession des Landratsamts Tübingen

Ein Taxiunternehmen darf nur betreiben, wer eine Genehmigung der Behörde hat. Geprüft werden Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs. Unsere Aufsichtsbehörde ist das Landratsamt Tübingen.

Rechtsgrundlage: Personenbeförderungsgesetz

Zugelassen für die Kassenabrechnung

Nur wer ein Institutionskennzeichen besitzt, darf Krankenfahrten direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ohne diese Zulassung müssten Sie die Fahrt vorstrecken und selbst einreichen.

Erhöhter Versicherungsschutz

Für die gewerbliche Personenbeförderung schreibt der Gesetzgeber deutlich höhere Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht vor als für Privatfahrzeuge. Als Fahrgast sind Sie damit besser abgesichert als im eigenen Auto.

Rechtsgrundlage: Pflichtversicherungsgesetz

Schweigepflicht über Ihre Daten

Wohin Sie fahren, sagt etwas über Ihre Gesundheit aus. Solche Angaben gehören zu den besonders geschützten Daten. Wir verwenden sie ausschließlich für die Fahrt und die Abrechnung mit Ihrer Kasse und geben sie an niemanden sonst weiter.

Rechtsgrundlage: Artikel 9 DSGVO

Ortskenntnis aus 30 Jahren

Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer wurde bundesweit abgeschafft — Kenntnis der Stadt ist heute keine Prüfungsfrage mehr, sondern eine Frage der Erfahrung. In Taxi Kibar stecken 30+ Jahre Erfahrung im Taxigewerbe. Welcher Eingang zu welcher Station gehört und wo man auf dem Schnarrenberg halten darf, weiß man nicht aus einer Prüfung.

Zum Nachlesen: Taxi Kibar verfügt über die erforderlichen Vertragsgrundlagen und rechnet abrechnungsfähige Krankenfahrten direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Das Institutionskennzeichen lautet 600 888 014. Zuständige Behörde ist das Landratsamt Tübingen. Inhaber: Serdar Kibar (Einzelunternehmen). Mehr über uns steht auf der Über-uns-Seite.

Fahrt im Rollstuhl anfragen

Das Formular gilt für eine konkrete Fahrt. Bei regelmäßigen Terminen stimmen wir die Serie anschließend persönlich mit Ihnen ab – rufen Sie uns dafür am besten kurz an.

Pflicht bei Bestätigung per E-Mail – bei WhatsApp-Bestätigung optional.

Liegt ein Transportschein (Muster 4) vor? *

Unsicher? Unser Transportschein-Ratgebererklärt alles – oder senden Sie uns ein Foto per WhatsApp, wir sehen ihn uns an. Auch ohne vorliegende Genehmigung können Sie die Fahrt schon anfragen.

Kostenträger / Versicherungsart *

Welcher Kostenträger zuständig ist, richtet sich nach Anlass, Unterlagen und Genehmigungsstatus der Fahrt. Bitte wählen Sie den Kostenträger so aus, wie er in Ihren Unterlagen angegeben ist. Die Behandlung in einer BG Klinik bedeutet nicht automatisch, dass eine Berufsgenossenschaft zahlt.

Bitte tragen Sie hier keine Diagnosen, Versicherungsnummern oder medizinischen Dokumente ein. Für vertrauliche Unterlagen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

Bestätigung per *

Datenschutzhinweis: Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Fahrtanfrage. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ihre Anfrage ist unverbindlich. Sobald wir Ihnen die Fahrt persönlich per WhatsApp oder E-Mail bestätigen, ist Ihr Taxi verbindlich vorbestellt.

Häufige Fragen zu Fahrten im Rollstuhl

Ich kann nicht umsteigen und muss im Rollstuhl sitzen bleiben. Geht das?

Sagen Sie uns das bitte bei der Buchung, damit wir das passende Fahrzeug einplanen können. Rufen Sie in dem Fall am besten kurz an, statt das Formular zu nutzen — dann klären wir es direkt.

Können Sie einen Elektrorollstuhl transportieren?

Das hängt von Gewicht und Maßen ab. Rufen Sie uns an und nennen Sie uns das Modell, dann sagen wir Ihnen verbindlich, was möglich ist — lieber vorher ehrlich als am Abholtag ratlos.

Was kostet die Fahrt?

Mit Verordnung zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 € pro Fahrt, sofern Sie nicht befreit sind. Ohne Verordnung gilt der reguläre Tarif beziehungsweise unser Festpreis für die jeweilige Strecke.

Was zahle ich selbst?

Nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab.

Welche Unterlagen brauche ich?

Den Transportschein (Muster 4) Ihres Arztes, Ihre Versichertenkarte und – falls vorhanden – den Befreiungsausweis. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten zusätzlich die Genehmigung Ihrer Kasse.

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