Zur Dialyse, zur Chemotherapie, zur Aufnahme in die Klinik: Wer regelmäßig oder geschwächt zur Behandlung muss, sollte sich um vieles kümmern dürfen – nur nicht um die Fahrt. Hier erklären wir verständlich, wann die gesetzliche Krankenkasse Ihre Krankenfahrt bezahlt, was Sie dafür brauchen und was Sie tatsächlich selbst zahlen.
Die Grundlage: der Transportschein (Muster 4)
Ohne ärztliche Verordnung keine Kostenübernahme – so einfach ist die Grundregel. Ihr Arzt oder das Krankenhaus stellt die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Muster 4) aus, im Alltag Transportschein genannt. Er bescheinigt, dass die Fahrt medizinisch notwendig ist, und legt fest, welches Fahrzeug angemessen ist – für unsere Fahrten: Taxi oder Mietwagen. Wichtig: Die Verordnung wird grundsätzlich vor der Fahrt ausgestellt. Wie der Schein korrekt ausgefüllt wird und worauf Sie achten sollten, erklären wir Schritt für Schritt in unserem Transportschein-Ratgeber.
Wann die Kasse ohne vorherige Genehmigung zahlt
In diesen Fällen genügt die ärztliche Verordnung – eine Genehmigung der Krankenkasse ist nicht nötig:
- Fahrten zur stationären Behandlung: Aufnahme und Entlassung sowie vor- und nachstationäre Termine.
- Eingeschränkte Mobilität: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“, Pflegegrad 4 oder 5, oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität.
Wann die Kasse vorher genehmigen muss
Fahrten zur ambulanten Behandlung sind genehmigungspflichtig – das gilt ausdrücklich auch für Dialyse, onkologische Strahlentherapie und Chemotherapie. Die gute Nachricht: Bei diesen hochfrequenten Behandlungen besteht der Anspruch grundsätzlich, und die Verordnung wird als Dauerverordnung für die ganze Behandlungsserie ausgestellt. Die Genehmigung muss nur vor Beginn bei der Kasse eingeholt werden – dabei unterstützen wir Sie gern, damit ab dem ersten Termin alles läuft.
Was Sie selbst zahlen: die gesetzliche Zuzahlung
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Bei gültiger Zuzahlungsbefreiung entfällt sie. Alles Weitere rechnen wir bei abrechnungsfähigen Fahrten direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab – mehr dazu auf unserer Krankenfahrten-Seite.
Privat versichert? So läuft es bei Ihnen
Privatpatienten erhalten von uns eine Rechnung mit allen Angaben zum Einreichen bei ihrer Versicherung – nach Vereinbarung auch als Sammelrechnung über mehrere Fahrten. Die Details stimmen wir vor der ersten Fahrt persönlich mit Ihnen ab.
Komfort, der bei Krankenfahrten zählt
Wir helfen beim Ein- und Aussteigen und begleiten Sie auf Wunsch bis zur Anmeldung der Behandlungsstätte. Für Fahrten mit Rollstuhl sagen Sie uns bei der Anfrage bitte, ob Ihr Rollstuhl faltbar ist oder Sie sitzen bleiben möchten – dann klären wir direkt, was möglich ist. Eine medizinisch notwendige Begleitperson fährt kostenfrei mit, wenn sie auf der Verordnung vermerkt ist. Ob Dialyse, Strahlentherapie oder Facharzttermin: Bei Serienfahrten richten wir feste Abholzeiten ein und stimmen den Ablauf persönlich mit Ihnen ab.